Wann darf kein Microblading gemacht werden

Bei infektiösen Krankheiten, während einer Chemotherapie (6 Monate nach einer Chemo ist es wieder möglich), einer medikamentösen Behandlung oder bei Einnahme von Blutverdünnern darf kein Microblading gemacht werden. Das Infektionsrisiko ist zu hoch, die Pigmente würden durch den veränderten Hormonhaushalt nicht in der Haut halten.

Bei einer Schwangerschaft oder während dem Stillen führe ich auch keine Pigmentierung durch. Bei der Qualität der Farben würde es gehen, aber falls es zu einer Infektion kommen sollte, dann würde dies in die Muttermilch übergehen. Auch wenn dies bei mir nie der Fall war, finde ich die Gesundheit geht vor.

Ich persönlich übersteche auch keine alten, dunklen Tattoos, da die alten Pigmente dabei in die Lymphbahn gelingen könnten und mir das Risiko einer Erkrankung für die Kundin zu hoch ist. Früher hat man die Pigmente nicht so bewusst gewählt wie heute und man weiss zum Teil nicht, wie die Zusammensetzung aussieht. Aber um dies definitiv zu beurteilen verlange ich immer ein Foto vorher und sehe es dann beim Termin an.

Sollte es noch offene Fragen geben, beantworte ich die gerne auf info@brauenkult.ch